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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
Beschreibung
Allgemeine Informationen:
Seit dem 01. Januar 2022 gehört der Kreis Euskirchen (ausgenommen ist die Kernstadt von Euskirchen) zu der Fördergebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP). Die aktuelle Förderphase ist bis zum 31. Dezember 2027 angesetzt.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes. Unter den strukturschwachen Regionen wurde der Kreis Euskirchen als D-Fördergebiet eingestuft.
Die Wirtschaftsförderung stellt ausführliche Informationen zur Verfügung und berät zur Förderbarkeit von Investitionsvorhaben. Während des gesamten Vorgangs arbeiten wir in engem Kontakt mit der NRW.Bank (Fördergeber) zusammen.
Hierzu bieten wir regelmäßige Veranstaltungen an, schauen Sie gerne in unserem Beteiligungsportal nach.
Mögliche Beratungsinhalte:
Gefördert werden grundsätzlich fast alle Branchen, mit wenigen Ausschlüssen, wie z.B. Einzelhandel, Baugewerbe, Land- und Forstwirtschaft.
Die Förderbedingungen sind sehr umfangreich, die Grundlage bildet die Bagatellgrenze, für welche geplante Investitionen in Höhe von 150.000 Euro geleistet werden müssen. Diese Investitionen müssen bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte mit sich bringen: Zuwachs an Arbeitsplätzen mindestens 10% (mind. 5% bei F&E- oder Klimaschutzbezug) oder die geplante Investitionshöhe pro Jahr muss die durchschnittlichen Abschreibungen der vergangenen 3 Jahre um mind. 50% übertreffen (mind. 25% bei F&E- oder Klimaschutzbezug).
Fördergegenstand:
Gefördert wird in Form eines Zuschusses. Förderfähige Investitionen sind folgende:
- Fabrikneue bewegliche Wirtschaftsgüter,
- Baumaßnahmen und Außenanlagen,
- Grundstückskosten,
- gemietete/geleaste Wirtschaftsgüter, sofern beim Mieter/Leasingnehmer aktiviert,
- immaterielle Wirtschaftsgüter (sofern aktiviert) z.B. Patente, Lizenzen, Software,
- (gebrauchte Wirtschaftsgüter in Ausnahmefällen).
Der jeweilige Unternehmenszweck muss entweder auf der Positivliste (bspw.: Erzeugung chemischer Produkte, Kunststofferzeugnisse, Papiererzeugnisse, Maschinenbau, etc.) oder auf der bedingten Positivliste (bspw.: Herstellung von Druckerzeugnissen, Reparatur und Instandhaltung von Maschinen etc.) genannt sein. Für die Antragsberechtigung im Rahmen der bedingten Positivliste müssen weitere Kriterien erfüllt sein (z.B. Tarifbindung).
Die Antragsstellung muss vor Maßnahmenbeginn, in Papierform oder per Upload-Portal an die NRW Bank erfolgen.
Antragsberechtigte:
Von dem Förderprogramm profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Großunternehmen können in der Regel nur gefördert werden, wenn damit ein besonderer Struktureffekt verbunden ist und mindestens 30 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind definiert als Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte und maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
Förderhöhe:
Die unterschiedlichen Fördersätze finden Sie in der Übersicht unter „Downloads“.
Unterlagen:
- Förderhöhe RWP
- Flyer RWP
- Antrag RWP unter „Formulare und Merkblätter“ - „Antragsphase“: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich - NRW.BANK (nrwbank.de)
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Stabsstelle Struktur- u. Wirtschaftsförderung
-
- Frauenberger Straße 152
- 53879 Euskirchen
-
- Telefon:
02251 15-582 - Fax:
02251 15-581 - E-Mail:
wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02251 15-1339
- E-Mail:
- matthias.hackhausen@kreis-euskirchen.de