Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Beschreibung

Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII).