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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Erlaubnis zur Kindertagespflege ErteilungBeschreibung
Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII).
Zuständige Einrichtung
- Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Prävention
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktperson
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Frau Martina Hilger-Mommer
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-617
- E-Mail:
- martina.hilger-mommer@kreis-euskirchen.de