Erlaubnis zur Kindertagespflege
Beschreibung
Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII). Zu den Voraussetzungen berät der
Kinderschutzbund Euskirchen, Kreisverband Euskirchen e.V. Sebastianusstraße 20 53879 Euskirchen Tel. 02251/813100 |
Letzte Änderung: 05.02.2024 13:44 Uhr