Erlaubnis zur Kindertagespflege

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Erlaubnis zur Kindertagespflege

Beschreibung

Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII). Zu den Voraussetzungen berät der

Kinderschutzbund Euskirchen,

Kreisverband Euskirchen e.V.

Sebastianusstraße 20

53879 Euskirchen

Tel. 02251/813100