Hilfe zur Erziehung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hilfe zur Erziehung

Beschreibung

Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung

Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.

Eine Möglichkeit ist die Beratung von Jugendlichen und jungen Volljährigen. Diese Hilfe umfasst:

  • Die Beratung in Situationen familiärer Konflikte, um die Situation in der Familie zu verbessern
  • Die Vermittlung zwischen Eltern und Jugendlichen
  • Die Unterstützung in behördlichen Fragen
  • Die Vermittlung in betreute Wohnformen, sofern dies aufgrund der individuellen Situation als Hilfe zur Erziehung begründet ist
  • Die Beratung von Jugendlichen und jungen Volljährigen, die mit dem Gesetz in Konflikt kamen (Jugendgerichtshilfe).

Voraussetzungen

Nach dem Gesetz haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn sie diese benötigen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Erziehung zum Wohle der Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass Kinder ausreichend versorgt und gefördert werden. Für junge Volljährige gibt es Hilfen zur Verselbständigung. 

Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die Abteilung Jugend und Familie wenden. Wenn die Abt. Jugend und Familie Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen. Ob Eltern diese Hilfen annehmen wollen, entscheiden sie selbst.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson