Förderung unternehmerischen Know-hows

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Förderung unternehmerischen Know-hows

Beschreibung

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

 

Antragsberechtigung:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Förderhöhe:

Unternehmensart

Bemessungsgrundlage je Beratungsschwerpunkt

Fördersatz

Maximaler Zuschuss

Jungunternehmen

4.000 Euro

50%

2.000 Euro

Bestandsunternehmen

3.000 Euro

50%

1.500 Euro

Unternehmen in Schwierigkeiten

3.000 Euro

90%

2.700 Euro

 

Ablauf der Antragstellung:

  • Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen, Bestandsunternehmen können vor Antragstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner, z.B. der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen, führen.
  • Berater auswählen
  • Nach dem Gespräch erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben, sodass der Antrag über die Online-Antragsplattform des BAFA gestellt werden kann – bitte tun Sie dies innerhalb von drei Monaten nach Erhalt unserer Bestätigung
  • Anschließend werden die formalen Fördervoraussetzungen und das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft geprüft
  • Erst nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung