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Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Beschreibung

Das Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW für Gründer*innen ist eine finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatern und erleichtert so das Gründen oder die Übernahme von Unternehmen.

 

Wer hat Anspruch?

  • Personen, die einen Betrieb gründen oder mit mindestens 50% übernehmen
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater werden nicht gefördert

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • 50%, maximal 400 Euro pro Tagewerk
  • Bei einer Existenzgründung bis 4 Tage
  • Bei einer Betriebsübernahme bis 6 Tage
  • ALG II-Empfänger, Hochschulabsolventen oder Berufsrückkehrende erhalten 80%

 

Wie erhalte ich den Zuschuss?

  • Voraussetzung ist, dass der begleitende Berater bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerk (LGH) oder der IHK – Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP) gelistet ist.
  • Zunächst findet ein Gespräch mit Ihnen, ihrem Berater und der Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen statt.
  • Der Antrag wird im Anschluss an die LGH oder IBP weitergeleitet.
  • Nach Zugang der Bewilligung darf mit der Beratung begonnen werden
  • Nach der Beratung reichen Sie die Gesamtrechnung, den Beratungsbericht sowie den Kontoauszug ein
  • Die Auszahlung des Zuschusses wird veranlasst

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