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Tiertransporte
Kurzbeschreibung
Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte, Zulassung als Straßentransportmittel, Befähigungsnachweis
Beschreibung
Die Verordnung (EG) 1/2005 regelt den Transport von lebenden Wirbeltieren innerhalb der EU. Für diese Transporte von Tieren, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen, gelten bestimmte Voraussetzungen.
Transporte über 65 km und bis 8 Stunden
- Zulassung als Transportunternehmer erforderlich
- Befähigungsnachweis für den Fahrer für Transporte von Rinder, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel oder Pferden und kann ggf. auf bestimmte Tierarten beschränkt werden
Transporte über 8 Stunden
- Zulassung als Transportunternehmer erforderlich
- Befähigungsnachweis für den Fahrer für Transporte von Rinder, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel oder Pferden und kann ggf. auf bestimmte Tierarten beschränkt werden
- Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen
Die Zulassung als Transportunternehmer, als Straßentransportmittel (Fahrzeug) und für den Befähigungsnachweis (Fahrer) beantragen Sie beim Veterinäramt Euskirchen.
Rechtsgrundlagen
VO (EG) Nr. 1/2005
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dr. Jochen Weins
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02251 15-590
- E-Mail:
- jochen.weins@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-253
- E-Mail:
- michael.recher@kreis-euskirchen.de