Vorbescheid zu einer Anlage nach BImSchG

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Vorbescheid zu einer Anlage nach BImSchG

Beschreibung

Durch einen Vorbescheid nach § 9 BImSchG kann ü̧ber einzelne Genehmigungsvoraussetzungen vorab entschieden werden. Praktisch relevant sind hier etwa die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder die Klärung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen einer Anlage.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson