Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Vorbescheid zu einer Anlage nach BImSchGBeschreibung
Durch einen Vorbescheid nach § 9 BImSchG kann ü̧ber einzelne Genehmigungsvoraussetzungen vorab entschieden werden. Praktisch relevant sind hier etwa die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit oder die Klärung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen einer Anlage.
Zuständige Einrichtung
- Immissionsschutz
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
Zuständige Kontaktperson
-
Herr Bernd Scheipers
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-239
- E-Mail:
- bernd.scheipers@kreis-euskirchen.de