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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Anzeige einer Anlage nach der 31. BImSchVBeschreibung
Die 31. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (31. BImSchV) oder einfach „Lösemittelverordnung“ hat zum Ziel, die Belastung der Atmosphäre mit leichtflüchtigen organischen Lösemitteln zu reduzieren.
Zuständige Einrichtung
- Immissionsschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktperson
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Herr Bernd Scheipers
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-239
- E-Mail:
- bernd.scheipers@kreis-euskirchen.de