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Änderungsgenehmigung einer Anlage nach BImSchG
Beschreibung
Eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erheblich sein können (wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG).
Zuständige Einrichtungen
- Immissionsschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Bernd Scheipers
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-239
- E-Mail:
- bernd.scheipers@kreis-euskirchen.de