Genehmigung einer Anlage nach BImSchG

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Genehmigung einer Anlage nach BImSchG

Beschreibung

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Basis für die Genehmigung von Anlagen, die bestimmte Grenzen - z. B. bezüglich Größe oder Durchsatzmenge - überschreiten. 

Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist erforderlich bei Anlagen, die im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) aufgeführt sind.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson