Genehmigung einer Anlage nach BImSchG

Beschreibung

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Basis für die Genehmigung von Anlagen, die bestimmte Grenzen - z. B. bezüglich Größe oder Durchsatzmenge - überschreiten. 

Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist erforderlich bei Anlagen, die im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) aufgeführt sind.

Letzte Änderung: 21.12.2023 14:10 Uhr