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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Anzeigepflicht von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und NassabscheidernBeschreibung
Die Errichtung, die Beschaffenheit und der Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern ist in der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt.
Anlagen im Anwendungsbereich dieser Verordnung sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzungswassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden. (§ 3 Abs. 1 der 42. BImSchV)
Nach § 10 der 42. BImSchV hat der Betreiber bei Überschreitung der in Anlage 1 der Verordnung genannten Maßnahmenrichtwerte die zuständigen Behörden zu informieren.
Gemäß § 13 der 42. BImSchV hat der Betreiber Folgendes den zuständigen Behörden anzuzeigen:
- Inbetriebnahme
- Änderung der Anlage
- Stillegung
- Betreiberwechsel
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Zuständige Einrichtung
- Immissionsschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Bernd Scheipers
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-239
- E-Mail:
- bernd.scheipers@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-1359
- E-Mail:
- alena.joentgen@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-988
- E-Mail:
- kathrin.zimmer@kreis-euskirchen.de