Anzeige über eine beabsichtigte Betriebseinstellung
Anzeige über eine beabsichtigte Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß § 15 Abs. 3 BImSchG
Beschreibung
Beabsichtigt der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage den Betrieb einzustellen, so hat er dies der zuständigen Behörde gemäß § 15 Abs. 3 BImSchG anzuzeigen.
Letzte Änderung: 16.11.2023 14:31 Uhr