Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Beschreibung

Die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII) richten sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zu diesem Adressatenkreis.

Die Beseitigung dieser besonderen Lebensumstände ist das Ziel der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die hierfür vorgesehenen Sonderleistungen können z. B. in einer Beratung und Betreuung bestehen, aber auch durch Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.


Amt/Fachbereich

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