Regenwassereinleitung (Erlaubnis)
Regenwasser, das nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder gezielt in den Untergrund versickert wird, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis ergibt sich aus den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Einleitstelle 200,00 €.
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Letzte Änderung: 13.01.2025 14:32 Uhr