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Regenwassereinleitung (Erlaubnis)

Kurzbeschreibung

Regenwasser, das nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder gezielt in den Untergrund versickert wird, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.


Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis ergibt sich aus den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.


Kosten

Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Einleitstelle 200,00 €.