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Regenwassereinleitung (Erlaubnis)
Regenwasser, das nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder gezielt in den Untergrund versickert wird, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis ergibt sich aus den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Einleitstelle 200,00 €.
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Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:32:52 Uhr
Regenwasser, das nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder gezielt in den Untergrund versickert wird, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis ergibt sich aus den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/82931/showAufgaben des Teams Wasser- und Bodenschutz
Das Team Wasser- und Bodenschutz nimmt die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, der Wasserverbandsaufsicht und der Unteren Bodenschutzbehörde wahr.
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