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Regenwassereinleitung (Erlaubnis)
Kurzbeschreibung
Regenwasser, das nicht an den städtischen Kanal angeschlossen ist, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder gezielt in den Untergrund versickert wird, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis ergibt sich aus den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Kosten
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Einleitstelle 200,00 €.
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Zuständige Einrichtungen
- Wasser- und Bodenschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-367
- E-Mail:
- petra.scheben@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-368
- E-Mail:
- wolfgang.blottko@kreis-euskirchen.de