Gewässerausbau
Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.
Rechtsgrundlage ist der § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Das Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.
Die Mindestgebühr für eine Plangenehmigung beträgt 900,00 €.
Die Mindestgebühr für eine Planfeststellung beträgt 1.100,00 €.
Letzte Änderung: 05.02.2024 13:50 Uhr