Regenwasserbehandlung (Genehmigung)
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Beschreibung
Ein Siedlungsgebiet kann im Mischsystem oder Trennsystem entwässert werden.
Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist der § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) NRW.
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.
Letzte Änderung: 13.01.2025 15:13 Uhr