Regenwasserbehandlung (Genehmigung)

Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Ein Siedlungsgebiet kann im Mischsystem oder Trennsystem entwässert werden.

Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist der § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) NRW.

Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.

Letzte Änderung: 02.02.2026 - 14:00:10 Uhr