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Regenwasserbehandlung (Genehmigung)
Kurzbeschreibung
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Beschreibung
Ein Siedlungsgebiet kann im Mischsystem oder Trennsystem entwässert werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist der § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) NRW.
Kosten
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.
Zuständige Einrichtungen
- Wasser- und Bodenschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-367
- E-Mail:
- petra.scheben@kreis-euskirchen.de