Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern

Beschreibung

  • Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern als Stammbehörde im Kreis Euskirchen

 

  • Registrierung nach § 23, 24 BtOG von angehenden Berufsbetreuerinnen und –betreuern
  • Feststellung der Anerkennung anderweitiger Nachweise der Sachkunde nach § 7 BtRegV
  • Beratung zum Erwerb der Sachkunde als Voraussetzung der Registrierung sofern keine Privilegierung nach § 7 Absatz 6 BtRegV vorliegt

 

  • Die Betreuungsbehörde Kreis Euskirchen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden. Sprechstunde nach Vereinbarung.

Letzte Änderung: 23.04.2025 09:40 Uhr