Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern
Beschreibung
- Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern als Stammbehörde im Kreis Euskirchen
- Registrierung nach § 23, 24 BtOG von angehenden Berufsbetreuerinnen und –betreuern
- Feststellung der Anerkennung anderweitiger Nachweise der Sachkunde nach § 7 BtRegV
- Beratung zum Erwerb der Sachkunde als Voraussetzung der Registrierung sofern keine Privilegierung nach § 7 Absatz 6 BtRegV vorliegt
- Die Betreuungsbehörde Kreis Euskirchen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden. Sprechstunde nach Vereinbarung.
Letzte Änderung: 23.04.2025 09:40 Uhr