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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Kurzbeschreibung

Grundlage für die Abwehr von Gefahren, die von Altlasten ausgehen können, ist das Altlasten-Kataster. Über eine Auskunft aus dem Altlasten-Kataster kann man feststellen, ob es sich bei einem Grundstück um eine Altlast handelt oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Beschreibung

Das Altlasten-Kataster wird von der Unteren Bodenschutzbehörde geführt. Hier werden altlastverdächtige Flächen und Altlasten archiviert.

Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes ist jeder berechtigt, Auskünfte aus diesem Kataster zu erfragen.

 


Weiterführende Informationen

Weitere Information beim LANUV:

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/altlasten/altlastenbearbeitung/


Hinweise und Besonderheiten

Informationen zum Antrag:

Im Antrag befinden sich auszufüllende Pflichtfelder. Sollte ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt sein, kann der Vorgang nicht zum Abschluss und somit nicht zur Bearbeitung weitergegeben werden.

Pflichtfelder sind die konkreten Lagedaten mit Gemarkung, Flur, Flurstück und die Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Die Angabe einer E-Mail Adresse für etwaige Rückfragen kann zur Beschleunigung der Bearbeitung beitragen.


Kosten

Einfache Auskünfte, d.h. dahingehende Informationen, inwieweit die betreffende Fläche teilweise oder vollständig katastermäßig geführt wird, sind kostenfrei. Diese Auskünfte sind vor allem beim Grundstücksverkehr z.B. im Rahmen des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages von Interesse.

Sollte darüber hinaus Interesse oder die Notwendigkeit bestehen, genauere Informationen zu Art und Umfang der Belastung auf einer Fläche zu erhalten, können diese schriftlichen Auskünfte im Rahmen einer ausführlichen Anfrage erteilt werden. Da hierfür die vorhandenen Informationen auf die jeweilige Fragestellung abgestimmt bewertet werden müssen, handelt es sich um eine gebührenpflichtige Auskunft. Die Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet sich nach dem mit der Bewertung verbundenen Arbeitsaufwand.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen