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Erdaufschlüsse z. B. für Gartenbrunnen (Anzeige)

Kurzbeschreibung

Für die Errichtung von erlaubnisfrei nutzbaren Brunnen (sog. Erdaufschluss) besteht eine Anzeigepflicht.

Beschreibung

Unter die erlaubnisfreien Brunnennutzungen fallen zum Beispiel Brunnen zur Gartenbewässerung oder auch Brunnen zur Trinkwasserförderung für private Einzelhaushalte.


Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Anzeige ergibt sich aus § 49 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz.


Weiterführende Informationen

Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Brunnenbohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.


Kosten

Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen