Erdaufschlüsse z. B. für Gartenbrunnen (Anzeige)

Für die Errichtung von erlaubnisfrei nutzbaren Brunnen (sog. Erdaufschluss) besteht eine Anzeigepflicht.

Beschreibung

Unter die erlaubnisfreien Brunnennutzungen fallen zum Beispiel Brunnen zur Gartenbewässerung oder auch Brunnen zur Trinkwasserförderung für private Einzelhaushalte.

Die Rechtsgrundlage für die Anzeige ergibt sich aus § 49 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz.

Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.

Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Brunnenbohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.

Letzte Änderung: 05.02.2024 13:42 Uhr