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Klasse B mit Schlüsselzahl 196 "125 ccm"

Kurzbeschreibung

B 196 Motorrad mit dem PKW-Führerschein

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
 
Voraussetzungen:
  • Vorbesitz der Klasse B seit mindestens fünf Jahren,
  • Mindestalter 25 Jahre,
  • Teilnahme an einer Fahrerschulung bei einer Fahrschule,
  • Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 maximal ein Jahr,
  • Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.
 
Dem Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung beizubringen.
 

Kosten

52,70 € für die Eintragung der Schlüsselzahl mit Bestellung und Direktversand des Führerscheins, sowie die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung.

Zuständige Einrichtungen