Kleintiermärkte

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kleintiermärkte

Beschreibung

Beschreibung

Wer lebende Tiere auf einem Markt im Gebiet des Kreises Euskirchen anbietet, muss das "Merkblatt für Marktbeschicker von Kleintiermärkten im Kreis Euskirchen" ausgefüllt und unterschrieben mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen können.

 

Das Merkblatt regelt u. a. 

  • den Tansport der Tiere zum Markt,
  • Art der Behältnisse und Unterbringung der Tiere,
  • Abgabe der Tiere,
  • Reinigung und Desinfektion von Behältnissen und Fahrzeugen.

 

Mehr Infos finden Sie im nebenstehenden Merkblatt.