E-Rechnung
Info E-Rechnung Kreis Euskirchen
Beschreibung
Der Kreis Euskirchen ist aufgrund § 7 a EGovG NRW i.V.m. der E-Rechnungsverordnung NRW dazu verpflichtet und in der Lage, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Bei der E-Rechnung handelt es sich um eine vorteilhafte Form der Rechnungsstellung, bei der die Rechnungsdaten in einem genormten elektronischen Format (XML-Datei) übersendet und ohne zusätzliches Einscannen und Abtippen von den Rechnungs- und Kassenwesensystemen der Rechnungsempfänger eingelesen werden.
Alle gängigen Faktura-Systeme unterstützen die Ausgabe von E-Rechnungen.
E-Rechnungen führen zu einer deutlichen Arbeitsersparnis und gleichzeitig zu geringeren Transport, Liege- und Bearbeitungszeiten und damit umgekehrt zu einem schnelleren Geldeingang bei den Rechnungsstellern.
Für Kommunalverwaltungen sowie andere öffentliche Einrichtungen des Landes NRW gibt es ein zentrales Portal zum Empfang von E-Rechnungen. Auch die Kreisverwaltung Euskirchen ist hier angeschlossen.
Bitte senden Sie uns daher Ihre Rechnungen unter Angabe der Leitweg-ID der Kreisverwaltung Euskirchen 053660016016-31002-61 als E-Rechnung im Format XRechnung (XML mit optionaler PDF-Anlage) zu.
Folgende Möglichkeiten bestehen für Sie, Ihre E-Rechnung über das zentrale LandesPortal an uns zu übermitteln:
- Manuelle (Web-)Erfassung oder Upload der E-Rechnung aus Ihrem Faktura System über die E-Rechnungs-Webfunktionen auf https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw bzw. unmittelbar über www.erechnung.nrw.
- Direktversand per Mail an eingang@erechnung.nrw.
- PEPPOL (international) mit der ParticipantID 0204:05-NRW-83 (bitte innerhalb der E-Rechnung die o.g. Leitweg-ID angeben).
Hilfsweise können E-Rechnungen auch ohne das zentrale Portal direkt an den Kreis Euskirchen unter eRechnung@kreis-euskirchen.de gesandt werden – dort erhalten Sie aber keine automatische Eingangsbestätigung.
Bitte beachten Sie, dass (E-)Rechnungen, die ohne strukturierten Datensatz eingehen („einfaches“ PDF ohne XML-Anlage, Bilddateien wie TIFF oder JPEG) auf sämtlichen o.g. Kanälen abgelehnt werden.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung: 11.02.2025 14:20 Uhr