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Blauzungenkrankheit
Informationen zur Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern
BTV-8 im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
Am 26.11.2025 wurde der Nachweis von BTV-8 bei einem Rind im Landkreis Bitburg-Prüm durch das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) bestätigt und der Ausbruch in Rheinland-Pfalz amtlich festgestellt.
Aus diesem Grund wird nun eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ausbruch herum eingerichtet. Die Restriktionszone umfasst deshalb auf nordrhein-westfälischem Gebiet fast den gesamten Regierungsbezirk Köln – und damit das gesamte Gebiet des Kreises Euskirchen - und südliche Teile des Regierungsbezirkes Düsseldorf.
Hier der Link zur vom LAVE erstellten interaktiven Karte:
Für empfängliche Tiere aus diesen Gebieten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen. Die Ausnahme für Gebiete, in denen nur BTV-3 vorkommt, gelten für die oben genannten Gebiete nicht mehr.
Die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Informationen zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann.
Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.
Menschen und andere Tierarten sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.
Von diesem Virus sind bislang mindestens 24 verschiedene Serotypen bekannt, die jeweils eine unterschiedliche Virulenz (krankmachende Eigenschaften) aufweisen.
Die beobachteten Symptome hängen von verschiedenen Faktoren, wie Serotyp des BT-Virus, Kondition des infizierten Tieres und der jeweiligen Tierart ab.
Bei der akut verlaufenden Erkrankung zeigen i. d. R. vor allem Schafe deutliche Symptome: Etwa eine Woche nach Ansteckung treten Fieber und Apathie auf, die Maulschleimhäute und die Zunge röten sich und schwellen an. Eine Blaufärbung der Zunge ist nur bei besonders empfindlichen Schafen gelegentlich zu sehen. Weiterhin kann es auf Grund von Bläschenbildung und Läsionen an den Klauen zu Lahmheiten kommen. Auch Aborte werden beobachtet.
Bei Rindern sind häufig keine Symptome oder nur mildere Verlaufsformen zu sehen. Auffällig sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. An Maul und Zunge kann es zu Schleimhautablösungen kommen, am Klauenkronsaum sind gelegentlich Blasen zu sehen.
Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf oft schmerzhaft und z. T. muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden.
Impfungen gegen die häufigsten Serotypen sind möglich und werden dringend empfohlen (https://www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/impfaufruf_des_ministeriums_fuer_landwirtschaft_und_verbraucherschutz_nrw_002.pdf)
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und geltenden Verbringungsregeln hierzu finden Sie auf der Internetseite des LAVE:
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Krankheitsüberträger
sind Gnitzen (Bartmücken). Sie sind 1-2 mm groß, mehr oder weniger flugunfähig, können aber über weite Strecken verwehen. Deshalb werden um jeden Ausbruch Schutzzonen mit 150 km Durchmesser eingerichtet.
Das Virus hat sich insbesondere in Belgien, Holland, Frankreich und Deutschland ausgebreitet.
Krankheitssymptome nur bei Wiederkäuern
Der Angriffspunkt der Gnitzen ist der Zwischenklauenspalt und der Maulbereich, deshalb sind erste Symptome bei Rind und Schaf Lahmheit, Steifigkeit, gekrümmter Rücken.
Schafe:
- geschwollener Kopf
- gerötete Nasen- und Maulschleimhaut
- starkes Speicheln
- geschwollene, seltener bläulich verfärbte Zunge
- häufiges Liegen
- Kurzatmigkeit
- vermutlich starke Schmerzen in Maul und an den Klauen
- vereinzelte Todesfälle.
Rind:
- gerötete Augen
- Hautveränderungen und Verschorfungen an Maul und Nase
- gerötete Nasenschleimhaut, später eitriger Ausfluss, auch am Auge
- Zitzenrötungen, später schwarz-blau verfärbt mit abfallenden Hautpartien
- anscheinend nicht sehr schmerzhaft, da auch solche Tiere problemlos gemolken werden können.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 gilt Gesamt-NRW seit dem 18.07.2022 als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BTV.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218
Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 i. V. m. Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 dieser VO
Delegierten Verordnung (EU) 2020/688
Zu beachtende Verbringungsregeln, insbesondere für die Verbringung von Tieren aus nicht freien Gebieten (innerhalb Deutschlands: Rheinland-Pfalz und Saarland, innerhalb der EU z. B. Belgien) in freie Zonen lesen Sie bitte in den Downloads sowie hier nach:
Downloads
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 01.12.2025 - 14:36:15 Uhr
Informationen zur Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern
BTV-8 im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
Am 26.11.2025 wurde der Nachweis von BTV-8 bei einem Rind im Landkreis Bitburg-Prüm durch das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) bestätigt und der Ausbruch in Rheinland-Pfalz amtlich festgestellt.
Aus diesem Grund wird nun eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ausbruch herum eingerichtet. Die Restriktionszone umfasst deshalb auf nordrhein-westfälischem Gebiet fast den gesamten Regierungsbezirk Köln – und damit das gesamte Gebiet des Kreises Euskirchen - und südliche Teile des Regierungsbezirkes Düsseldorf.
Hier der Link zur vom LAVE erstellten interaktiven Karte:
Für empfängliche Tiere aus diesen Gebieten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen. Die Ausnahme für Gebiete, in denen nur BTV-3 vorkommt, gelten für die oben genannten Gebiete nicht mehr.
Die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Informationen zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen werden kann.
Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurücklegen.
Menschen und andere Tierarten sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.
Von diesem Virus sind bislang mindestens 24 verschiedene Serotypen bekannt, die jeweils eine unterschiedliche Virulenz (krankmachende Eigenschaften) aufweisen.
Die beobachteten Symptome hängen von verschiedenen Faktoren, wie Serotyp des BT-Virus, Kondition des infizierten Tieres und der jeweiligen Tierart ab.
Bei der akut verlaufenden Erkrankung zeigen i. d. R. vor allem Schafe deutliche Symptome: Etwa eine Woche nach Ansteckung treten Fieber und Apathie auf, die Maulschleimhäute und die Zunge röten sich und schwellen an. Eine Blaufärbung der Zunge ist nur bei besonders empfindlichen Schafen gelegentlich zu sehen. Weiterhin kann es auf Grund von Bläschenbildung und Läsionen an den Klauen zu Lahmheiten kommen. Auch Aborte werden beobachtet.
Bei Rindern sind häufig keine Symptome oder nur mildere Verlaufsformen zu sehen. Auffällig sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. An Maul und Zunge kann es zu Schleimhautablösungen kommen, am Klauenkronsaum sind gelegentlich Blasen zu sehen.
Die Krankheit kann auch tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf oft schmerzhaft und z. T. muss, auch wenn die Tiere nicht verenden, mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen gerechnet werden.
Impfungen gegen die häufigsten Serotypen sind möglich und werden dringend empfohlen (https://www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/impfaufruf_des_ministeriums_fuer_landwirtschaft_und_verbraucherschutz_nrw_002.pdf)
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und geltenden Verbringungsregeln hierzu finden Sie auf der Internetseite des LAVE:
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Krankheitsüberträger
sind Gnitzen (Bartmücken). Sie sind 1-2 mm groß, mehr oder weniger flugunfähig, können aber über weite Strecken verwehen. Deshalb werden um jeden Ausbruch Schutzzonen mit 150 km Durchmesser eingerichtet.
Das Virus hat sich insbesondere in Belgien, Holland, Frankreich und Deutschland ausgebreitet.
Krankheitssymptome nur bei Wiederkäuern
Der Angriffspunkt der Gnitzen ist der Zwischenklauenspalt und der Maulbereich, deshalb sind erste Symptome bei Rind und Schaf Lahmheit, Steifigkeit, gekrümmter Rücken.
Schafe:
- geschwollener Kopf
- gerötete Nasen- und Maulschleimhaut
- starkes Speicheln
- geschwollene, seltener bläulich verfärbte Zunge
- häufiges Liegen
- Kurzatmigkeit
- vermutlich starke Schmerzen in Maul und an den Klauen
- vereinzelte Todesfälle.
Rind:
- gerötete Augen
- Hautveränderungen und Verschorfungen an Maul und Nase
- gerötete Nasenschleimhaut, später eitriger Ausfluss, auch am Auge
- Zitzenrötungen, später schwarz-blau verfärbt mit abfallenden Hautpartien
- anscheinend nicht sehr schmerzhaft, da auch solche Tiere problemlos gemolken werden können.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 gilt Gesamt-NRW seit dem 18.07.2022 als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BTV.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218
Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 i. V. m. Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 dieser VO
Delegierten Verordnung (EU) 2020/688
Zu beachtende Verbringungsregeln, insbesondere für die Verbringung von Tieren aus nicht freien Gebieten (innerhalb Deutschlands: Rheinland-Pfalz und Saarland, innerhalb der EU z. B. Belgien) in freie Zonen lesen Sie bitte in den Downloads sowie hier nach:
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/76149/show
Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
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