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Geflügelhaltung

Kurzbeschreibung

Wichtige Informationen zur Hühner- und Putenhaltung

Beschreibung

Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle Tiere ihres Bestandes durch ihren Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch Hobbytierhaltungen ab dem ersten Tier. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise, wie z. B. Impfbescheinigungen oder Tierarztrechnungen, zu führen.

Eine Zuwiderhandlung gegen die Impfpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Absatz 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.

 

Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen zu Ihrer Geflügelhaltung, insbesondere bezüglich Maßnahmen hinsichtlich der Vorbeugung der Geflügelpest,  den nebenstehenden Downloads.


Rechtsgrundlagen

§ 7 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20. Dezember 2005


Weiterführende Informationen

(Hier insbesondere der Abschnitt Hühner müssen angemeldet und geimpft werden.)
 
Weitere nützliche Informationen lesen Sie bitte in der Tierschutznutztierverordnung unter Abschnitt 3 Legehennen nach (https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html#BJNR275800001BJNG000401377).

Hinweise und Besonderheiten

Ihre Geflügelhaltung ist bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen sowie bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen anzumelden. Bitte übersenden Sie hierfür das Anmeldeformular aus der Dienstleistung "Anzeige und Registrierung einer (Nutz-)Tierhaltung" an beide genannten Behörden.