Einsichtnahme Kreisarchiv

Grundsätzlich sind Verwaltungsunterlagen nach dem Archivgesetz NRW 30 Jahre nach Entstehung jedem zugänglich. Ausnahmen sind personenbezogene Unterlagen, die längeren Schutzfristen unterliegen.

Beschreibung

Die Aktenüberlieferung im Kreisarchiv beginnt 1816 mit der Einführung der preußischen Kreise in der Region. Der Sprengel (Amtsbezirk) ist der Kreis Euskirchen in den Grenzen der Neugliederung von 1972/1975 und seine Vorgänger, die Altkreise Euskirchen und Schleiden. Durch die Zerstörung des Kreishauses in Euskirchen im Jahr 1944 bestehen im Bestand Landratsamt Euskirchen für die Jahre 1933-1945 große Lücken in der Aktenüberlieferung.

 

Alle Anfragen bitte an archiv@kreis-euskirchen.de

Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)

Recherchen des Archivpersonals nach Einzelauftrag - (zwischen 5,00 und 400,00 EUR)
Recherchen des Archivpersonals sind in der ersten halben Stunde entgeltfrei. Danach wird je angefangene 1/4 Stunde ein Satz von 10,00 Euro bzw 5,00 Euro für Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwillige und Gleichgestellte berechnet.

Der Benutzer hat lediglich einen schriftlichen Antrag auf Benutzungsgenehmigung zu stellen.

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