Reitkennzeichen
Suche:
Reitkennzeichen
Antrag auf Erteilung eines Reitkennzeichens (Reiterplakette)
Wer in der freien Landschaft oder auf Reitwegen im Wald reiten will, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) ein am Pferd beidseitig gut sichtbar angebrachtes, gültiges Reitkennzeichen (Reitplakette). Das Reitkennzeichen gilt nur mit dem bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres gültigen Aufkleber.
Es berechtigt zudem zum Reiten in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die Reitkennzeichen und Jahresaufkleber werden gegen Entrichtung der Reitabgabe (zzgl. Verwaltungsgebühren und Auslagen) von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben.
Das Reitkennzeichen bezieht sich auf den Pferdehalter und nicht auf ein bestimmtes Pferd.
Weitere Informationen
Kosten:
Private Nutzung:
- Erstantrag (Reitkennzeichen + Jahresaufkleber): 40,50 Euro
- Verlängerung (nur Jahresaufkleber): 30,50 Euro
Reiterhöfe / Gewerbliche Nutzung:
- Erstantrag (Reitkennzeichen + Jahresaufkleber): 90,50 Euro
- Verlängerung (nur Jahresaufkleber): 80,50 Euro
Für die Erhebung der Reitabgabe wird Ihnen durch die Untere Naturschutzbehörde ein gesonderter Gebührenbescheid zugesandt.
Onlinedienstleistungen
Zum LoginOnlinedienstleistungen
Zum LoginZuständige Einrichtung
-
- Abteilung Umwelt und Planung
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02251 15-235
- E-Mail:
- frank.kerz@kreis-euskirchen.de