Wohnberechtigungsschein

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

Beschreibung

Bei einem Wohnsitz im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0) und bei einem Wohnsitz im Stadtgebiet Mechernich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0) für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines.

Sie benötigten für die Antragstellung folgende Unterlagen:

  • Einkommensnachweise
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Geburtsurkunden oder Familienstammbuch für weitere Familienmitglieder

Öffentlich geförderte Wohnungen sollen grundsätzlich nur an Personen vermietet werden, deren Einkommen die im sozialen Wohnungsbau maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreitet.

 

Hierzu erhalten diese Personen auf Antrag einen sogenannten "Wohnberechtigungsschein".

 

Die Städte Euskirchen und Mechernich sind eigenständig für die Ausgabe der Wohnberechtigungsscheine zuständig.

Letzte Änderung: 13.01.2025 15:17 Uhr