Wohnberechtigungsschein
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Wohnberechtigungsschein
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Unterlagen
Sie benötigten für die Antragstellung folgende Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Geburtsurkunden oder Familienstammbuch für weitere Familienmitglieder
Weitere Informationen
Öffentlich geförderte Wohnungen sollen grundsätzlich nur an Personen vermietet werden, deren Einkommen die im sozialen Wohnungsbau maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Hierzu erhalten diese Personen auf Antrag einen sogenannten "Wohnberechtigungsschein".
Die Städte Euskirchen und Mechernich sind eigenständig für die Ausgabe der Wohnberechtigungsscheine zuständig.
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Zuständige Einrichtung
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- Abteilung Bauen und Wohnen
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
- Telefon: 02251 15-513
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-513
- E-Mail:
- bauamt@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-541