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Reisebestimmungen für Heimtiere
Kurzbeschreibung
Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU)
Beschreibung
Beim Grenzübertritt innerhalb der EU wird ein Heimtierausweis verlangt, indem die wirksame Tollwutschutzimpfung vermerkt ist. Dem Heimtierausweis muss das Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen sein.
Für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html
Es gelten folgende Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html
Weitere Auskünfte erhalten Sie außerdem beim zuständigen Veterinaramt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission
Weiterführende Informationen
Tipps zur Reiseplanung mit Tieren:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/reiseplanung-tiere.html
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dr. Jochen Weins
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02251 15-590
- E-Mail:
- jochen.weins@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-974
- E-Mail:
- susanne.mauel@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-254
- E-Mail:
- viktoria.wuellenweber@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-250
- E-Mail:
- sandra.koller@kreis-euskirchen.de