Heizölverbraucheranlagen
Heizöl ist als ein wassergefährdender Stoff eingestuft, von dem eine Gefahr für Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer ausgehen kann. Für Heizölverbraucheranlagen und Heizöltankanlagen sind deshalb Bedingungen und Prüfpflichten bei deren Neuerrichtung und regelmäßige Prüfpflichten während des Betriebes der Anlagen zu beachten.
Beschreibung
Besonders in Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten sind die Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden verschärft worden. Die Verpflichtungen gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie für alle, die auf ihrem Grundstück Lagertanks für Heizöl und Heizölverbraucheranlagen haben oder betreiben oder neu errichten wollen.
Rechtsgrundlage für das Errichten von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten ist § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Downloads
- Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen
- Anzeige zur geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Heizölverbraucheranlage
- Flyer "Infos für Heizölverbraucher"
- Flyer "Hochwasserschutz-Gesetz II NRW"
- Liste - Sachverständigen-Organisationen und Güte- und Überwachungsgemeinschaften
Letzte Änderung: 13.01.2025 14:20 Uhr