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Erdwärme

Kurzbeschreibung

Erdwärme, auch Geothermie genannt, ist beständig als Energiequelle vorhanden. Wasserrechtlich relevant sind die Erdreich- und die Wasserwärmepumpen

Beschreibung

Bei geothermischen Anlagen wird überwiegend oberflächennahe Erdwärme genutzt, die sich durch folgende Bedingungen charakterisieren lässt:

Die Temperaturen der Außenluft schwanken während der Jahreszeiten sehr stark. Im Gegensatz hierzu sind in den oberen Schichten des Erdbodens die Temperaturen nahezu konstant. So entspricht die im Boden bei fünf bis zehn Meter Tiefe gemessene Temperatur praktisch der Jahresmitteltemperatur des Standortes. Diese Temperaturen reichen aus, um sie zur Wärmeversorgung zu nutzen. Mit Hilfe von Sonden, Kollektoren oder auch durch die Förderung von Grundwasser wird die Wärme an die Oberfläche befördert. Hier kommen elektrisch betriebene Wärmepumpen zum Einsatz.


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage sind die §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Die Nutzung von geothermischer Energie erfordert den Einbau von Anlagenteilen, wie beispielsweise Sonden und Kollektoren in das Erdreich. Hierzu müssen Bohrungen und Grabungen in die teilweise grundwasserführenden Bodenschichten erfolgen. Aus diesem Grund wird in einem wasserrechtlichen Verfahren geprüft, inwieweit die Nutzung, Bau und Betrieb der Anlage im Einklang mit dem Schutz des Grundwassers stehen.


Weiterführende Informationen

Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Erdwärmebohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.


Kosten

Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - je nach Aufwand - eine Gebühr von mindestens 250 Euro erhoben.