Fleischuntersuchungen, Schlachten
Haus- bzw. Hofschlachtung, Fleischkontrolle, "Fleischbeschaubezirk"
Beschreibung
Eine Haus- bzw. gewerbliche Schlachtung muss einem zuständigen amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur frühzeitig gemeldet werden, damit eine termingerechte Fleisch- und Schlachttieruntersuchung erfolgen kann.
Bei folgenden Tieren muss die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden:
- Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Gehegewild (Damwild / Wildschweine)
Schlachtgeflügel (Hühner, Puten) unterliegen gesonderten Bestimmungen.
Die Aufteilung der Fleischuntersuchungsbezirke und die zuständigen Fleischkontrolleure finden sie im Download.
Letzte Änderung: 13.01.2025 14:09 Uhr