Fleischuntersuchungen, Schlachten

Haus- bzw. Hofschlachtung, Fleischkontrolle, "Fleischbeschaubezirk"

Beschreibung

Eine Haus- bzw. gewerbliche Schlachtung muss einem zuständigen amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur frühzeitig gemeldet werden, damit eine termingerechte Fleisch- und Schlachttieruntersuchung erfolgen kann.

Bei folgenden Tieren muss die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden:

  • Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Gehegewild (Damwild / Wildschweine)

 

Schlachtgeflügel (Hühner, Puten) unterliegen gesonderten Bestimmungen.

Die Aufteilung der Fleischuntersuchungsbezirke und die zuständigen Fleischkontrolleure finden sie im Download.

Letzte Änderung: 13.01.2025 14:09 Uhr