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Fachaufsichtsbeschwerde

Kurzbeschreibung

Allgemeine Informationen:

Die Fachaufsichtsbeschwerde ist ein auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gerichteter Rechtsbehelf.

Sie richtet sich an den Vorgesetzten oder die Aufsichtsbehörde, der bzw. die die Fachaufsicht innehat. Die Fachaufsicht kann dabei auch bei einem anderen Verwaltungsträger liegen. So kann die Fachaufsicht über Maßnahmen des Bürgermeisters einer Gemeinde beim Landrat (in seiner Funktion als Landesbehörde) liegen, die Fachaufsicht über Maßnahmen des Landrats (in seiner Funktion als Kreisbehörde) beim Regierungspräsidenten (als Landesbehörde).

Die übergeordnete Behörde muss über diesen Rechtsbehelf entscheiden.

Wenn Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen möchten, können Sie diese per E-Mail oder auf postalischem Wege an den Landrat richten. Alternativ können Sie ebenfalls das Kontaktformular nutzen.

 

E-Mail-Adresse:

buergerservice@kreis-euskirchen.de

 

Anschrift:

Kreis Euskirchen

Jülicher Ring 32

53879 Euskirchen

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