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Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (BAföG)
HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE:
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt. Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben. Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend. Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen. Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist zu den bekannten Zeiten wie gewohnt für Sie erreichbar.
Wer erhält Leistungen nach dem BAföG?
Für den Schulbesuch stehen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu.
Weitere Informationen und Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner BAföG Kreis Euskirchen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der BAföG-Stelle zur Verfügung
| Manuela Lorbach | (Di. - Do.: 8.30 - 11.00 Uhr) | ||
| Susen Keuer | (Di. - Mi.: 8.30 - 12.00 Uhr) | ||
| Tünde Wiebe | (Mi. - Do.: 8.30 - 15.30 Uhr) |
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Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.10.2026 - 11:45:20 Uhr
HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE:
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt. Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben. Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend. Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen. Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist zu den bekannten Zeiten wie gewohnt für Sie erreichbar.
Wer erhält Leistungen nach dem BAföG?
Für den Schulbesuch stehen Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu.
Weitere Informationen und Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner BAföG Kreis Euskirchen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der BAföG-Stelle zur Verfügung
| Manuela Lorbach | (Di. - Do.: 8.30 - 11.00 Uhr) | ||
| Susen Keuer | (Di. - Mi.: 8.30 - 12.00 Uhr) | ||
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