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Wildbrethygiene

Kurzbeschreibung

Abgabe Wild, Wildmarken, Wildursprungsscheine, Erlaubnis für die Trichinenprobenentnahme

Beschreibung

Für Jäger in NRW  gibt es Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht. Alle Jäger, die Wild abgeben, ob in der Decke, aus der Decke an den Endverbraucher oder an den Einzelhandel, müssen sich nach dem EU-Recht richten.

Seit August 2007 gilt die nationale "Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts" für alle Jäger, die Wild abgeben. In dieser Verordnung sind die gemeinschaftlichen EU-Lebensmittelhygienevorschriften für Deutschland direkt umgesetzt worden. 

Es werden vier Arten der Abgabe unterschieden:

 Auflagen zur Abgabe                Registrierung / Schulung / Wildursprungsschein

  1. Verwertung im eigenen Haushalt                                          nein / nein / nein
  2. Abgabe kleiner Mengen Wild (= in der Decke)                     empfohlen / ja / empfohlen
  3. Abgabe kleiner Mengen Wild aus der Decke geschlagen     ja / ja / ja
  4. Abgabe an Wildbearbeitungsbetriebe                                   ja / ja / ja

 

Für die Registrierung reicht ein Telefax oder ein Brief an das für den Wohnort des Jägers zuständige Veterinäramt, dem die Kopie der Teilnahmebescheinigung an einer entsprechenden Schulungsveranstaltung beigefügt ist.

Für Schalenwild wurde im Laufe des Jahres 2008 in Nordrhein-Westfalen sogenannte  Wildursprungsscheine und Wildmarken eingeführt, welche von  "kundigen" Personen ausgefüllt und angebracht werden müssen. Das für das Revier zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gibt diese Marken und Wildursprungsscheine an die Jagdausübungsberechtigten gegen Kostenersatz ab.

Als kundige Person kann sich jeder bezeichnen, der an einer von den Kreisjägerschaften angebotenen entsprechenden Schulungen teilgenommen hat.

Trichinenprobenentnahme:

Die Neuerungen im Lebensmittelhygienerecht ermöglichen nunmehr eine Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf alle Jäger. Die Zuständigkeit für diese Entscheidung liegt bei der Veterinärbehörde, in deren Bereich der Jäger seinen Hauptwohnsitz hat. Voraussetzung ist der Besuch der Schulung zur "kundigen" Person und ein gültiger Jahresjagdschein. Mit den entsprechenden Nachweisen kann der Jäger bei dem zuständigen Veterinäramt die Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme schriftlich beantragen (per Post/Fax: siehe Antragsformular oder per Email: veterinaeramt@kreis-euskirchen.de).

Soweit die Berechtigung zur Probennahme erteilt wurde, können die Trichinenproben zusammen mit dem Wildursprungsschein (komplett) in die im Kreisgebiet aufgestellten Sammelbehälter zur Untersuchung eingeworfen werden. Sollte das Wildbret in einem Revier außerhalb des Kreises Euskirchen erlegt worden sein, kann die Trichinenprobe auch dort zur Untersuchung abgegeben werden; in diesem Fall muss jedoch die Erlaubnis zur Trichinenprobennahme vorgelegt werden. 

Verteilung der Wildursprungsscheine nach Eintrag der Untersuchungsstelle:

  1. Original (weiß) => verbleibt beim Veterinäramt
  2. Durchschlag (rosa) => Abnehmer des Wildbrets
  3. Durchschlag (grün) => evt. 2. Abnehmer des Wildbrets
  4. Durchschlag (gelb) => für Jagdausübungsberechtigten (2 Jahre aufbewahren!)

 

Die Wildursprungsscheine und Wildmarken können bei der Abt. 39: Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Zimmer C018, nach Vorlage einer Bestellung – soweit der Jagdausübungsberechtigte verhindert ist - nur gegen Barzahlung abgeholt werden.


Amt/Fachbereich

Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung


Weiterführende Informationen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die klassische Schweinepest (KSP) sind hoch ansteckende anzeigepflichtige Viruserkrankungen mit seuchenhaftem Verlauf. Wie aus den Medien zu erfahren war, ist diese Krankheit im Belgisch-Französisch-Luxemburgischen Dreiländereck mehrfach nachgewiesen worden.Eine sichere Diagnose und Unterscheidung dieser Erkrankungen ist nur im Labor möglich. Im Gegensatz zur KSP ist gegen die ASP kein Impfstoff verfügbar, was die Bekämpfung dieser Seuche im Wildbestand erheblich erschwert. Insoweit hat vorbeugendes Verhalten entscheidende Bedeutung.

- jeder Stück Fallwild (Schwarzwild) ist sofort dem Veterinäramt zu melden

- jedes krank erlegte Schwarzwild zur Untersuchung zu bringen,

- unmittelbarer Kontakt der Hunde zu Fallwild oder erlegtem Wild nach Möglichkeit zu vermeiden,

- das Entsorgen von Lebensmittelresten in freier Natur oder in offenen, leicht zugänglichen

  Mülleimern zu unterlassen.

 


Hinweise und Besonderheiten

Die vom Veterinäramt aufgestellten "Kühlbriefkästen" zur Sammlung von Proben

  • Bad Münstereifel, Kölner Str. 170, neben Imbiss "El Greco" (neuer Standort)
  • Blankenheim, Römerstraße 15 (Wildsammelstelle)
  • Gemünd, Kölner Str. 2 (Alter Bahnhof)
  • Kreisverwaltung Euskirchen, Tiefgarage neben Betriebstankstelle
  • Mechernich-Kommern, ARAL-Tankstelle Monzenbend 8

 

werden montags, mittwochs und freitags jeweils zwischen 5.30 Uhr und 6.30 Uhr geleert.

Über das Wildbret kann, unter Berücksichtigung des Probeneinwurfzeitpunktes, ab 18.00 Uhr am folgenden Arbeitstag der maßgeblichen Leerung verfügt werden.