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Anzeige und Registrierung einer (Nutz-)Tierhaltung

Kurzbeschreibung

Anmeldung einer (Nutz-)Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW

Beschreibung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Kameliden oder Gehegewild halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. (§ 26 Viehverkehrsverordnung)

Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. (§ 1a der Bienenseuchenverordnung)

Die künftigen Tierhalter haben hierzu die entsprechende Meldung sowohl an die Landwirtschaftskammer NRW (Tierseuchenkasse) als auch an das zuständige Veterinäramt Ihres Wohn- bzw. Standortsitzes zu machen.


Rechtsgrundlagen

§ 26 Viehverkehrsverordnung

§ 1a Bienenseuchenverordnung


Erforderliche Unterlagen

Eine entsprechende Neuanmeldung ist bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen online über

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/

bzw. folgenden Link vorzunehmen

https://nw.agrodata.de/newreg-nw

Sie werden als Tierhalter/-in erfasst und erhalten eine Registriernummer. Bitte melden Sie Ihre Tierhaltung auch bei der Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen an.


Amt/Fachbereich

Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung


Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie auch das nebenstehende Merkblatt zu Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V..