Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes
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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes
Amtstierärztliche Bescheinigung zur BHV1-Freiheit des Rinderbestandes
Der Begriff BHV-1 ist die Abkürzung für den Krankheitserreger Bovines Herpes Virus Typ 1. Eine Infektion mit diesem Erreger verursacht bei Rindern eine hochansteckende Virusallgemeinerkrankung, die meist akut verläuft. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Rinderhalter müssen die Rinder Ihres Bestandes in regelmäßigen Abständen auf BHV1 untersuchen lassen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1 (BHV1-Verordnung)
Voraussetzungen
Einhaltung der Untersuchungspflichten auf BHV1 gemäß BHV1-Verordnung.
Unterlagen
Bitte übersenden Sie den Antrag auf Ausstellung einer BHV1-Bescheinigung per E-Mail (veterinaeramt@kreis-euskirchen.de) oder per Fax (02251 - 15 555).
Weitere Informationen
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung)
Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zum Verbringen von Rindern: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/verbraucher/pdf/2017_06_20_merkblatt_fuer_Landwirte_Viehhaendler_Tieraerzte_zum_Verbringen_von_Rindern.pdf
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Zuständige Einrichtung
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- Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
- E-Mail: veterinaeramt@kreis-euskirchen.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Jochen Weins Abteilungsleitung
- Telefon:
- 02251 15-590
- E-Mail:
- jochen.weins@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-254
- E-Mail:
- nathalie.mainz@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-250
- E-Mail:
- sandra.koller@kreis-euskirchen.de