BHV1-Freiheitsbescheinigung eines Rinderbestandes

Antrag auf Ausstellung einer amtstierärztlichen Bescheinigung zur BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes

Beschreibung

Der Begriff BHV-1 ist die Abkürzung für den Krankheitserreger Bovines Herpes Virus Typ 1. Eine Infektion mit diesem Erreger verursacht bei Rindern eine hochansteckende Virusallgemeinerkrankung, die meist akut verläuft. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Rinderhalter müssen die Rinder Ihres Bestandes in regelmäßigen Abständen auf BHV1 untersuchen lassen.

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1 (BHV1-Verordnung)

Einhaltung der Untersuchungspflichten auf BHV1 gemäß BHV1-Verordnung.

Bitte übersenden Sie den Antrag auf Ausstellung einer BHV1-Bescheinigung per E-Mail (veterinaeramt@kreis-euskirchen.de) oder per Fax (02251 - 15 555).

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung)

Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zum Verbringen von Rindern: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/verbraucher/pdf/2017_06_20_merkblatt_fuer_Landwirte_Viehhaendler_Tieraerzte_zum_Verbringen_von_Rindern.pdf