Bauen am Gewässer

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bauen am Gewässer

Kurzbeschreibung

Wer in direkter Nähe von Gewässern oder im festgesetzten Überschwemmungsgebiet bauen will, muss besondere Vorgaben beachten.

Beschreibung

Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung von Anlagen im/am Gewässer bedürfen gemäß § 22 Landeswassergesetz NRW einer wasserrechtlichen Genehmigung. Hierzu zählen z.B. Gebäude, Brücken, Überfahrten, Treppen, Mauern, Zäune, Rohr- und Kabelleitungen.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist es u.a. verboten, bauliche Anlagen, Mauern oder Wälle zu errichten, Gegenstände abzulagern sowie die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen. Ausnahmen hiervon sind gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.


Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus § 22 Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).


Kosten

Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.