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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Bauen am GewässerKurzbeschreibung
Wer in direkter Nähe von Gewässern oder im festgesetzten Überschwemmungsgebiet bauen will, muss besondere Vorgaben beachten.
Beschreibung
Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung von Anlagen im/am Gewässer bedürfen gemäß § 22 Landeswassergesetz NRW einer wasserrechtlichen Genehmigung. Hierzu zählen z.B. Gebäude, Brücken, Überfahrten, Treppen, Mauern, Zäune, Rohr- und Kabelleitungen.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist es u.a. verboten, bauliche Anlagen, Mauern oder Wälle zu errichten, Gegenstände abzulagern sowie die Erdoberfläche zu erhöhen oder zu vertiefen. Ausnahmen hiervon sind gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz wasserrechtlich genehmigungspflichtig.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus § 22 Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Kosten
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Zuständige Einrichtung
- Wasser- und Bodenschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-356
- E-Mail:
- bernd.breuer@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-358
- E-Mail:
- hartwig.kaven@kreis-euskirchen.de