Berufskraftfahrerqualifizierung und Weiterbildung
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Berufskraftfahrerqualifizierung und Weiterbildung
Allgemeine Informationen
Als Berufskraftfahrer müssen Sie die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung nachweisen, um einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu erhalten.
Dieser Nachweis ersetzt die bisherige Schlüsselzahl 95 im Führerschein als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Bis zum im Führerschein eingetragenen Ablaufdatum behält die Schlüsselzahl 95 ihre Gültigkeit;
ein Fahrerqualifizierungsnachweis muss vor dessen Ablauf nicht beantragt werden.
Unterlagen
- Antragsformular Fahrerqualifizierungsnachweis
- gültiges Ausweisdokument
- EU-Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Grundqualifikation oder Weiterbildung
Kosten
Die Gebühr beträgt zwischen 32,50 € - 51,10 €
Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.
Zuständige Einrichtungen
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- Abteilung Straßenverkehr
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-984
- E-Mail:
- alexandra.eichhorn@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-275
- E-Mail:
- dagmar.morawe@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-109
- E-Mail:
- nadja.walter@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-676
- E-Mail:
- nadine.schuemchen@kreis-euskirchen.de