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Sachkundeprüfung Hunde

Beschreibung

Halter von Hunden mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg müssen eine Sachkundeprüfung ablegen.

 


Rechtsgrundlagen

§ 6 des Landeshundegesetzes NRW


Erforderliche Unterlagen

Antrag Sachkundeprüfung Halter*in, Ausweispapiere (z.B. Reisepass)


Hinweise und Besonderheiten

Der DOQ-Test wird donnerstags zwischen 10.00 Uhr - 14.00 Uhr ausgeführt. Bitte vorher immer einen Termin vereinbaren.


Verfahrensablauf

Der Kreis Euskirchen nutzt ab dem 01.02.2022 zur Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 6 des Landeshundegesetzes NRW die Online-Version des D.O.Q.-Test NRW. Dieser Test (Single-Choice-Test) findet unter amtlicher Aufsicht an einem Computer in der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen statt. Der Test wird anonymisiert durchgeführt, die Auswertung und Ergebnisermittlung erfolgt automatisch unmittelbar im Anschluss an die Prüfung.

Die Fragen behandeln folgende acht Sachgebiete:

1.     Welpenkauf und Aufzucht

2.     Lernverhalten

3.     Hund und Öffentlichkeit

4.     Ausdrucksverhalten

5.     Haltung, Pflege und Gesundheit

6.     Hund und Recht

7.     Hund und Mensch

8.     Rechtsfragen zum Landeshundegesetz NRW