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Sachkundeprüfung Hunde
Beschreibung
Halter von Hunden mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg müssen eine Sachkundeprüfung ablegen.
Rechtsgrundlagen
§ 6 des Landeshundegesetzes NRW
Erforderliche Unterlagen
Antrag Sachkundeprüfung Halter*in, Ausweispapiere (z.B. Reisepass)
Hinweise und Besonderheiten
Der DOQ-Test wird donnerstags zwischen 10.00 Uhr - 14.00 Uhr ausgeführt. Bitte vorher immer einen Termin vereinbaren.
Verfahrensablauf
Der Kreis Euskirchen nutzt ab dem 01.02.2022 zur Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 6 des Landeshundegesetzes NRW die Online-Version des D.O.Q.-Test NRW. Dieser Test (Single-Choice-Test) findet unter amtlicher Aufsicht an einem Computer in der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen statt. Der Test wird anonymisiert durchgeführt, die Auswertung und Ergebnisermittlung erfolgt automatisch unmittelbar im Anschluss an die Prüfung.
Die Fragen behandeln folgende acht Sachgebiete:
1. Welpenkauf und Aufzucht
2. Lernverhalten
3. Hund und Öffentlichkeit
4. Ausdrucksverhalten
5. Haltung, Pflege und Gesundheit
6. Hund und Recht
7. Hund und Mensch
8. Rechtsfragen zum Landeshundegesetz NRW
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-250
- E-Mail:
- sandra.koller@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-254
- E-Mail:
- viktoria.wuellenweber@kreis-euskirchen.de