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Eigenheimförderung

Kurzbeschreibung

Gefördert wird selbst genutztes Wohneigentum.

Beschreibung

Der Kreis Euskirchen bewilligt Darlehen für Eigentumsmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW) für Familien und Haushalte, die die festgelegte Einkommensgrenze einhalten und sofern weitere Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzliches

Nach Eigentumsübertragung aber noch vor Bezug des Objektes kann ein Antrag auf Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Objekt gestellt werden.

Darüber hinaus können Darlehen für Baumaßnahmen, die aufgrund des konkreten, individuellen Bedarfs von Schwerbehinderten erforderlich sind oder werden, zusätzlich bewilligt werden.

Die Förderobjekte sind von den Antragstellerinnen und Antragstellern und/oder ihren Angehörigen (§ 29 Nummer 1 Satz 2 WFNG NRW) dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.

Gemäß Ziff. 1.1.2 FRL besteht auf Bewilligung und Fördermittel kein Rechtsanspruch.

 

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen