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Eigenheimförderung
Kurzbeschreibung
Gefördert wird selbst genutztes Wohneigentum.
Beschreibung
Der Kreis Euskirchen bewilligt Darlehen für Eigentumsmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW) für Familien und Haushalte, die die festgelegte Einkommensgrenze einhalten und sofern weitere Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Grundsätzliches
Nach Eigentumsübertragung aber noch vor Bezug des Objektes kann ein Antrag auf Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Objekt gestellt werden.
Darüber hinaus können Darlehen für Baumaßnahmen, die aufgrund des konkreten, individuellen Bedarfs von Schwerbehinderten erforderlich sind oder werden, zusätzlich bewilligt werden.
Die Förderobjekte sind von den Antragstellerinnen und Antragstellern und/oder ihren Angehörigen (§ 29 Nummer 1 Satz 2 WFNG NRW) dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.
Gemäß Ziff. 1.1.2 FRL besteht auf Bewilligung und Fördermittel kein Rechtsanspruch.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Bauen und Wohnen
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-513 - Fax:
02251 15-551 - E-Mail:
bauen@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Erich Warnken
stv. Abteilungsleitung- Telefon:
- 02251 15-523
- E-Mail:
- erich.warnken@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-541
- E-Mail:
- silvia.frohn@kreis-euskirchen.de