Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme
Suche:
Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten
Zuständige Baukontrolleure
Herr Denis Bänsch - Schleiden, Kall, Hellenthal und Dahlem
Herr Paul Kuhn - Bad Münstereifel (ohne Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar), Blankenheim und Nettersheim
Frau Monika Dahlen - Weilerswist, Bad Münstereifel Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar
Rechtsgrundlagen
§ 78 BauO
Downloads
Zuständige Einrichtung
-
- Abteilung Bauen und Wohnen
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
- Telefon: 02251 15-513