Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten

Beschreibung

Zuständige Baukontrolleure

Herr Denis Bänsch - Schleiden, Kall, und Hellenthal

Herr Paul Kuhn - Bad Münstereifel (ohne Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar), Blankenheim und Weilerswist

Herr Jürgen Rhein - Dahlem, Nettersheim, Arloff, Iversheim, Kalkar

 

 

§ 78 BauO

Letzte Änderung: 13.01.2025 14:47 Uhr