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Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme
Kurzbeschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten
Beschreibung
Zuständige Baukontrolleure
Herr Denis Bänsch - Schleiden, Kall, und Hellenthal
Herr Paul Kuhn - Bad Münstereifel (ohne Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar), Blankenheim und Weilerswist
Herr Jürgen Rhein - Dahlem, Nettersheim, Arloff, Iversheim, Kalkar
Rechtsgrundlagen
§ 78 BauO
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Bauen und Wohnen
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-513 - Fax:
02251 15-551 - E-Mail:
bauen@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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