Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten
Beschreibung
Zuständige Baukontrolleure
Herr Denis Bänsch - Schleiden, Kall, und Hellenthal
Herr Paul Kuhn - Bad Münstereifel (ohne Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar), Blankenheim und Weilerswist
Herr Jürgen Rhein - Dahlem, Nettersheim, Arloff, Iversheim, Kalkar
§ 78 BauO
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Letzte Änderung: 13.01.2025 14:47 Uhr