Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme

Kurzbeschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten

Beschreibung

Zuständige Baukontrolleure

Herr Denis Bänsch - Schleiden, Kall, Hellenthal und Dahlem

Herr Paul Kuhn - Bad Münstereifel (ohne Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar), Blankenheim und Nettersheim

Frau Monika Dahlen - Weilerswist, Bad Münstereifel Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar

 


Rechtsgrundlagen

§ 78 BauO

Zuständige Einrichtung