Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis
Allgemeine Informationen
Wurde eine Fahrerlaubnis durch Urteil, Strafbefehl oder Ordnungsverfügung rechtskräftig oder bestandskräftig entzogen, so kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer verhängten Sperrfrist ein Antrag auf Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Fahrerlaubnis Neuerteilung
- gültiges Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm) (Es können weiterhin analoge Lichtbilder akzeptiert werden. Zudem haben Sie hier vor Ort die Möglichkeit, digitale Lichtbilder an einer Fotostation erstellen zu lassen. Digitale Lichtbilder von externen Dienstleistern, die über eine Cloud oder einen QR-Code zum Abruf bereitgestellt werden, dürfen aus rechtlichen Gründen für den Führerschein nicht genutzt werden.)
- eingescannte Unterschrift (bei Online-Antrag)
- aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt)
zusätzlich bei den Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) gemäß Anlage 5 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung
zusätzlich bei den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE:
- Zusatzuntersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
Gebühren
Die Gebühr für die Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis liegt derzeit zwischen 70,00 und 120,00 €. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand. Zusätzlich fallen 5,10 € für den Direktversand des Führerscheins an.
Letzte Änderung: 08.05.2025 12:57 Uhr