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Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Wurde eine Fahrerlaubnis durch Urteil, Strafbefehl oder Ordnungsverfügung rechtskräftig oder bestandskräftig entzogen, so kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer verhängten Sperrfrist ein Antrag auf Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Fahrerlaubnis Neuerteilung
- gültiges Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
- aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt)
zusätzlich bei den Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) gemäß Anlage 5 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung
zusätzlich bei den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE:
- Zusatzuntersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
Kosten
Gebühren
Die Gebühr für die Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis liegt derzeit zwischen 70,00 und 120,00 €. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand. Zusätzlich fallen 5,10 € für den Direktversand des Führerscheins an.
Zuständige Einrichtungen
- Führerscheinstelle
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Fax:
02251 15-695 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@kreis-euskirchen.de
- Fax:
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