Führerschein zur Fahrgastbeförderung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Kurzbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern: Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw für Ferienziel-Fahrten, Pkw im Linienverkehr oder ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr. Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren, muss Ihnen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt sein. Folgende Antragsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
  • Führerschein Klasse 3, jetzt B seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen ein Jahr
  • körperliche und geistige Eignung, detaillierte Informationen dazu weiter unten
  • Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit für den Personentransport haben, so dürfen etwa keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen Sie bestehen oder vorliegen
  • Sie müssen einen Nachweis der Fachkunde erbringen (für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr), detaillierte Informationen dazu finden Sie weiter unten
  • Sie müssen außerdem den EU-Kartenführerschein besitzen. Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie vorab Ihren bisherigen Führerschein umtauschen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • gültiges Ausweisdokument
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung
  • behördliches Führungszeugnis.Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister: Der Auszug wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.
  • Nachweis der Fachkunde (Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr)

Weitere Informationen

Körperliche und geistige Eignung

Für den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung müssen Sie die nachfolgenden Bescheinigungen vorlegen:

  • Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis eines Augenarztes
  • Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten / Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte aber im Regelfall verfügen. Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein!
  • Leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien gemäß Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung.

Kosten

Gebühren

  • 42,60 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen
  • 57,90 Euro, wenn zusätzlich Ihr alter Führerschein in den Kartenführerschein umgetauscht werden muss

Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.

Zuständige Einrichtung