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Führerschein - Ersatz wegen Diebstahl oder Verlust
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins stellen wir Ihnen auf Antrag einen neuen Führerschein aus.
Falls der bisherige Führerschein noch kein EU-Kartenführerschein war und von einer anderen Behörde ausgestellt worden ist, muss dort von Ihnen zunächst ein Auszug aus dem Führerscheinregister (Karteikartenabschrift) angefordert werden.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Ersatzführerschein Verlust/Diebstahl
- gültiges Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
Kosten
Gebühren
- 44,40 €
- ggfs. 5,10 € für eine Ausnahmegenehmigung
Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.
Zuständige Einrichtungen
- Führerscheinstelle
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Fax:
02251 15-695 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@kreis-euskirchen.de
- Fax:
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