Verlängerung einer Fahrerlaubnis / Berufskraftfahrer
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Verlängerung einer Fahrerlaubnis / Berufskraftfahrer
Allgemeine Informationen
Bei der Führerscheinstelle können Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis stellen. Dieser Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Da es unter Umständen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann, empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung.
Unterlagen
Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE:
- Antragsformular Verlängerung der Fahrerlaubnis
- gültiges Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nicht älter als 1 Jahr) gemäß Anlage 5 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung
zusätzlich bei den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Zusatzuntersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
- - bei den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE ab dem 50. Lebensjahr
- - bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
- Vorlage eines aktuellen behördlichen Führungszeugnisses (zu beantragen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt)
Kosten
Gebühren
- 43,90 €
Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.
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Zuständige Einrichtungen
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- Abteilung Straßenverkehr
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-275
- E-Mail:
- dagmar.morawe@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-676
- E-Mail:
- nadine.schuemchen@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-984
- E-Mail:
- alexandra.eichhorn@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-109
- E-Mail:
- nadja.walter@kreis-euskirchen.de