Verlängerung einer Fahrerlaubnis / Berufskraftfahrer

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Verlängerung einer Fahrerlaubnis / Berufskraftfahrer

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Bei der Führerscheinstelle können Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis stellen. Die Verlängerung kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden. Da es unter Umständen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann, empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Eine frühzeitige Antragstellung wirkt sich nicht nachteilig auf die Dauer der Verlängerung aus. Diese richtet sich nach dem Datum, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet.

Das ärztliche Gutachten nach Anlage 5 darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Das augenärztliche Gutachten nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Diese können somit rechtzeitig vor Antragstellung erstellt werden.

Sofern Ihre Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE bereits seit fünf jahren oder länger abgelaufen sind, wird die Ablegung einer theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Bitte teilen Sie dann zusätzlich mit der antragstellung mit, welche Fahrschule Sie hierbei begleiten wird. Eine erneute Ausbildung in der Fahrschule ist nicht erforderlich, sondern lediglich die Vorstellung zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung durch die Fahrschule.


Erforderliche Unterlagen

Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE:

  • Antragsformular Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • gültiges Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) gemäß Anlage 5 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung
  • Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung

zusätzlich bei den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  •  Zusatzuntersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
  • - bei den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE ab dem 50. Lebensjahr
  • - bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
  • Vorlage eines aktuellen behördlichen Führungszeugnisses (zu beantragen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt)

Kosten

Gebühren

  • 43,90 €
  • 5,10 € Direktversand Führerschein.

Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.

Zuständige Einrichtung