Förderung von Mietwohnungen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Förderung von Mietwohnungen

Kurzbeschreibung

Der Kreis Euskirchen bewilligt Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen für den Bau von Mietwohnungen.

Beschreibung

Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Wohnungsgröße, der Zielgruppe der Mieter und der Mietenstufe der Gemeinde, in der das Objekt errichtet werden soll. Die Tilgung beträgt 1 % oder Wahlweise 2 % p.a.; der Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich auf lfd. 0,5 % p.a..

Die Mieteinnahmen dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Je nach dem welche Fördermöglichkeit gewählt wird, muss ein Besetzungsrecht für 25 oder 30 Jahre eingeräumt werden. Das Einkommen der Mieter darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

 

Wichtig!

Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst begonnen bzw. ein Auftrag erteilt werden, nachdem eine entsprechende Förderzusage vorliegt. Über Ausnahmen informieren Sie nebenstehende Kontaktpersonen.

Bei der Förderung des Mietwohnungsbaus sind natürliche Personen sowie auch juristische Personen antragsberechtigt.

 


Erforderliche Unterlagen

Formulare finden Sie hier.


Kosten

Zu entrichtende Gebühren: Die Bewilligungsgebühr beläuft sich beim Mietwohnungsbau auf 0,4 % der bewilligten Darlehen.

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Zuständige Einrichtung