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Bienen, Wespen, Hummeln, Hornissen

Kurzbeschreibung

Hornissen, Hummeln sowie alle Wildbienen stehen unter besonderem Artenschutz. Maßnahmen an deren Nestern dürfen nur in Ausnahmefällen erfolgen und erfordern immer eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.

Beschreibung

Sollte die Beseitigung eines Nestes unvermeidlich sein, ist die umweltfreundlichste Methode die Umsiedlung der Tiere. Fachgerechte Nestumsiedlungen nehmen Imker, Naturschutzverbände sowie darauf spezialisierte Fachfirmen vor. 

Nur in wirklichen Notfällen (echte Insektengiftallergie, Nest in Wohnräumen von Kleinkindern oder Kranken) und wenn eine Umsetzung technisch nicht möglich ist, kann nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde eine Abtötung vorgenommen werden.

 

Gebietszuständigkeiten:


Rechtsgrundlagen

§ 44 Bundesnaturschutzgesetz


Rechtsbehelf

Ordnungswidrigkeit

Die Entfernung bzw. Beseitigung von Lebensstätten ohne gesonderte Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


Kosten

Bei Umsiedlungen wird in der Regel von einer Gebührenerhebung abgesehen. Sofern die Ausnahme die Tötung der Tiere zum Inhalt hat, wird eine Gebühr abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung festgesetzt.