Artenschutz bei Neubau, Umbau oder Abbruch von Gebäuden
Auch bei Bauprojekten müssen die Vorschriften zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten beachtet werden.
Beschreibung
Im Wesentlichen unterliegen alle europäischen Vogel- und Fledermausarten, Amphibien, Reptilien und Bilche den Vorschriften zum Artenschutz. Dabei sind nicht nur die Tiere selbst, sondern auch deren Lebensstätten geschützt.
Es ist daher sicherzustellen, dass geschützte Tiere durch das Bauvorhaben nicht verletzt oder getötet werden und dass deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zerstört werden.
Nähere Informationen finden Sie in dem nebenstehenden Merkblatt. Ebenso stellen wir Ihnen einen Vordruck zur Prüfung des Artenschutzes bei Neubau, Umbau- und Abbruchvorhaben zur Verfügung.
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Zülpich: Frau Birgit Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Lina Westphal
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich: Frau Rebekka Vogel
- Nettersheim: Frau Friederike Koch
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz
Weitere Informationen zum Thema Artenschutz in Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf den Internetseiten des LANUV:
http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/start
Ordnungswidrigkeit
Die Entfernung bzw. Beseitigung von Lebensstätten ohne gesonderte Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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Letzte Änderung: 13.01.2025 14:04 Uhr