Gewerblicher Güterkraftverkehr

Für gewerbsmäßige Transporte mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht mehr als 2,5 t beträgt, wird eine EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis benötigt.
Für den sog. Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.

Beschreibung

a) Was ist gewerblicher Güterkraftverkehr und wann ist er erlaubnispflichtig?
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben (§ 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz - GüKG). Grenzüberschreitende Transporte sind bereits ab 2,5 t erlaubnispflichtig.

b) Was ist Werkverkehr?
Nach den Vorschriften des GüKG ist Werkverkehr jede Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Diese eigenen Zwecke können in vielfacher Hinsicht gegeben sein. Wenn Sie z. B. die beförderten Güter selbst verbrauchen, selbst hergestellt haben, sie weiterverarbeiten wollen, selbst hergestellte oder weiterverarbeitete Güter ausliefern, dann handelt es sich um Werkverkehr. Zusammengefasst kann man sagen, dass erlaubnisfreier Werkverkehr gegeben ist, wenn nicht der Transport an sich der Hauptzweck Ihres Unternehmens ist.

Als Unternehmer mit Unternehmenssitz in Deutschland erhalten Sie die Erlaubnis oder Lizenz unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein. Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 9.000 €, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 €.
  • Sie oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet. Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.

Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste und Nachweis der Vertretungsberechtigung.

Für den Nachweis der Zuverlässigkeit des Inhabers/ aller gesetzlichen Vertreter: ein Auszug aus dem

  • Bundeszentralregister (Führungszeugnis) ,Fahreignungsregister, Gewerbezentralregister

Bescheinigungen folgender Stellen: Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Stadt- oder Gemeinde

Für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalbescheinigung, ggf. Zusatzbescheinigung 

Für den Nachweis der fachlichen Eignung das Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK.

Stellplatznachweis, Nachweis der Zulassung oder Mietvertrag für jedes der eingesetzten Fahrzeuge.


wenn Sie eine andere Person als Verkehrsleiter benennen, müssen diese folgende Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis(Anstellungsvertrag)
  • Nachweise der fachlichen Eignung
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Sie müssen die gewerbliche Güterbeförderung bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen unter dem Link unter diesem Text zur Verfügung. Sofern die anzuhörenden Stellen keine Bedenken äußern, kann die Erteilung der Genehmigung frühestens 2 Wochen nach Antragstellung erfolgen.

Letzte Änderung: 14.03.2025 09:48 Uhr

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